


Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – der Ministerialentwurf
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 12
- Inhalt:
- Aktuelle Gesetzesvorhaben
- Umfang:
- 1610 Wörter, Seiten 109-111
20,00 €
inkl MwSt




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Mit dem Entwurf eines Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2025 soll die Verordnung (EU) 2019/816 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen (ECRIS-TCN VO) innerstaatlich durchgeführt werden. Darüber hinaus wird Entscheidungen des EuGH insbesondere hinsichtlich des Verbots der Doppelverfolgung und Doppelbestrafung Rechnung getragen. Demnach sind Änderungen im StRegG, im TilgG, im EU-JZG, im ARHG, im EuStA-DG und im INÜG geplant. Die Änderungen sind vielfach verfahrenstechnischer Natur, so dass die geringe Zahl an Stellungnahmen nicht wundert.
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- Tipold, Alexander
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- ECRIS-TCN
- ECRIS-TCN VO
- Abnahme und Verarbeitung von Fingerabdrücken
- Strafregisterbescheinigung für Drittstaatangehörige und Doppelstaatsangehörige
- Übermittlung von Strafregisterdaten an Zentralbehörden von EU-Mitgliedstaaten
- Verbot der Doppelverfolgung und Doppelbestrafung
- § 3a StRegG
- § 10c StRegG
- § 13d StRegG
- § 8a EU-JZG
- § 76a EU-JZG
- § 17 ARHG
- § 17a ARHG
- § 11 EuStA-DG
- JST 2025, 109
- § 8 EU-JZG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 23 EU-JZG
- Strafregisterauskunft
Mit dem Entwurf eines Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2025 soll die Verordnung (EU) 2019/816 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) vorliegen (ECRIS-TCN VO) innerstaatlich durchgeführt werden. Darüber hinaus wird Entscheidungen des EuGH insbesondere hinsichtlich des Verbots der Doppelverfolgung und Doppelbestrafung Rechnung getragen. Demnach sind Änderungen im StRegG, im TilgG, im EU-JZG, im ARHG, im EuStA-DG und im INÜG geplant. Die Änderungen sind vielfach verfahrenstechnischer Natur, so dass die geringe Zahl an Stellungnahmen nicht wundert.
- Tipold, Alexander
- ECRIS-TCN
- ECRIS-TCN VO
- Abnahme und Verarbeitung von Fingerabdrücken
- Strafregisterbescheinigung für Drittstaatangehörige und Doppelstaatsangehörige
- Übermittlung von Strafregisterdaten an Zentralbehörden von EU-Mitgliedstaaten
- Verbot der Doppelverfolgung und Doppelbestrafung
- § 3a StRegG
- § 10c StRegG
- § 13d StRegG
- § 8a EU-JZG
- § 76a EU-JZG
- § 17 ARHG
- § 17a ARHG
- § 11 EuStA-DG
- JST 2025, 109
- § 8 EU-JZG
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 23 EU-JZG
- Strafregisterauskunft