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Tipold, Alexander

Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz BGBl I 2020/20

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Das strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020 ist ein Sammelgesetz, das sehr unterschiedliche Änderungen enthält und dessen Titel recht wenig über seinen vielfältigen Inhalt verrät: Zum einen wird damit ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen, darüber hinaus werden die StPO, das JGG, das EU-JZG, das ARHG, das IStGH-ZG, das IG-ZG, das BörseG und das TilgG geändert. In diesem Sammelgesetz wurden zwei Ministerialentwürfe vereint: das Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019, 162/ME 26. GP und das Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG; EU-JZG-ÄndG 2019, 2/ME 27. GP. So gesehen ist der Inhalt dieser Regelungen nicht neu; in einzelnen Fällen kam es zu einer Abweichung gegenüber den ME. Die Änderungen der StPO, des JGG, des EU-JZG und des ARHG treten mit 1.6.2020 in Kraft, alle übrigen sind bereits mit 22.3.2020 in Kraft getreten.

  • Tipold, Alexander
  • § 5 JGG
  • § 36a JGG
  • geistige Behinderung
  • Vernehmung jugendlicher Beschuldigter
  • § 1 JGG
  • § 39 JGG
  • Rechtsbelehrung
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 155 StPO
  • medizinische Untersuchung
  • § 61 StPO
  • § 31 ARHG
  • kritischer Referenzwert
  • § 37a JGG
  • § 160 StPO
  • § 32a JGG
  • § 43 JGG
  • § 59 StPO
  • nachträgliches Übergabeverfahren
  • Notwendige Verteidigung in Jugendstrafsachen
  • § 27a EU-JZG
  • § 164 BörseG
  • Verfahrenshilfeverteidiger
  • § 30 JGG
  • § 62 StPO
  • JST 2020, 193

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