Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz BGBl I 2020/20
- Originalsprache: Deutsch
- JSTBand 7
- Aktuelle Gesetzesvorhaben, 2344 Wörter
- Seiten 193 -196
- https://doi.org/10.33196/jst202003019301
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Das strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2020 – StrEU-AG 2020 ist ein Sammelgesetz, das sehr unterschiedliche Änderungen enthält und dessen Titel recht wenig über seinen vielfältigen Inhalt verrät: Zum einen wird damit ein Bundesgesetz über das Übergabeverfahren mit Island und Norwegen (Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG) erlassen, darüber hinaus werden die StPO, das JGG, das EU-JZG, das ARHG, das IStGH-ZG, das IG-ZG, das BörseG und das TilgG geändert. In diesem Sammelgesetz wurden zwei Ministerialentwürfe vereint: das Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019, 162/ME 26. GP und das Island-Norwegen-Übergabegesetz – INÜG; EU-JZG-ÄndG 2019, 2/ME 27. GP. So gesehen ist der Inhalt dieser Regelungen nicht neu; in einzelnen Fällen kam es zu einer Abweichung gegenüber den ME. Die Änderungen der StPO, des JGG, des EU-JZG und des ARHG treten mit 1.6.2020 in Kraft, alle übrigen sind bereits mit 22.3.2020 in Kraft getreten.
- Tipold, Alexander
- § 5 JGG
- § 36a JGG
- geistige Behinderung
- Vernehmung jugendlicher Beschuldigter
- § 1 JGG
- § 39 JGG
- Rechtsbelehrung
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 155 StPO
- medizinische Untersuchung
- § 61 StPO
- § 31 ARHG
- kritischer Referenzwert
- § 37a JGG
- § 160 StPO
- § 32a JGG
- § 43 JGG
- § 59 StPO
- nachträgliches Übergabeverfahren
- Notwendige Verteidigung in Jugendstrafsachen
- § 27a EU-JZG
- § 164 BörseG
- Verfahrenshilfeverteidiger
- § 30 JGG
- § 62 StPO
- JST 2020, 193
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