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Zeitschrift für Informationsrecht
Heft 4, November 2015, Band 2015
Streichung des Gebots eines unseriösen Bieters aus eBay-Auktion
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIR Band 2015
- Judikatur, 944 Wörter
- Seiten 435-436
- https://doi.org/10.33196/ziir201504043501
20,00 €
inkl MwStEin Anbieter kann das Gebot eines Interessenten auf der Internetplattform eBay nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen streichen, ohne sich diesem gegenüber schadenersatzpflichtig zu machen.
Das kommt – neben den in den Auktionsbedingungen ausdrücklich genannten Beispielen – auch dann in Betracht, wenn gewichtige Umstände vorliegen, die einem gesetzlichen Grund für die Lösung vom Vertrag (zB Anfechtung oder Rücktritt) entsprechen.
Leitsätze verfasst von Hon.-Prof. Dr.
- Thiele, Clemens
- § 433 BGB
- § 434 BGB
- § 280 BGB
- Zustandekommen eines Vertrages mit dem Höchstbietenden
- ZIIR 2015, 435
- Nachschieben von Gründen der Gebotsstreichung im Schadensersatzprozess.
- BGH, 23.09.2015, VIII ZR 284/14, („unseriöser Käufer“)
- vorzeitige Beendigung der Internet-Auktion
- Kauf via eBay
- Medienrecht
- Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Gebots und/oder der Seriosität des Bieters
- § 435 BGB
- § 145 BGB
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