


Streitanhängigkeit bei positiver und negativer Feststellungsklage zum selben (materiellen) Anspruch oder Rechtsverhältnis
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 137
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 868 Wörter, Seiten 727-728
30,00 €
inkl MwSt




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Streitanhängigkeit liegt unter anderem auch dann vor, wenn die Begehren zwar nicht ident sind, aber – regelmäßig bei vertauschten Parteirollen – eines das begriffliche Gegenteil des anderen ist. Eine solche Fallgestaltung liegt vor, wenn nach einer negativen Feststellungsklage zum selben (materiellen) Anspruch oder Rechtsverhältnis eine positive Feststellungsklage erhoben wird (hier: Feststellung der Haftung für alle Schäden aus einer fehlerhaften Veranlagungsberatung). Die Entscheidung über die erste Klage erledigt auch das zweite Verfahren vollständig.
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- OGH, 19.05.2015, 10 Ob 29/15k
- Öffentliches Recht
- § 233 ZPO
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2015, 727
- OLG Wien, 10.02.2015, 11 R 9/15x
- Arbeitsrecht
Streitanhängigkeit liegt unter anderem auch dann vor, wenn die Begehren zwar nicht ident sind, aber – regelmäßig bei vertauschten Parteirollen – eines das begriffliche Gegenteil des anderen ist. Eine solche Fallgestaltung liegt vor, wenn nach einer negativen Feststellungsklage zum selben (materiellen) Anspruch oder Rechtsverhältnis eine positive Feststellungsklage erhoben wird (hier: Feststellung der Haftung für alle Schäden aus einer fehlerhaften Veranlagungsberatung). Die Entscheidung über die erste Klage erledigt auch das zweite Verfahren vollständig.
- OGH, 19.05.2015, 10 Ob 29/15k
- Öffentliches Recht
- § 233 ZPO
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2015, 727
- OLG Wien, 10.02.2015, 11 R 9/15x
- Arbeitsrecht