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Heft 11, November 2015, Band 137
Streitanhängigkeit bei positiver und negativer Feststellungsklage zum selben (materiellen) Anspruch oder Rechtsverhältnis
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 137
- Rechtsprechung, 868 Wörter
- Seiten 727-728
- https://doi.org/10.33196/jbl201511072701
30,00 €
inkl MwStStreitanhängigkeit liegt unter anderem auch dann vor, wenn die Begehren zwar nicht ident sind, aber – regelmäßig bei vertauschten Parteirollen – eines das begriffliche Gegenteil des anderen ist. Eine solche Fallgestaltung liegt vor, wenn nach einer negativen Feststellungsklage zum selben (materiellen) Anspruch oder Rechtsverhältnis eine positive Feststellungsklage erhoben wird (hier: Feststellung der Haftung für alle Schäden aus einer fehlerhaften Veranlagungsberatung). Die Entscheidung über die erste Klage erledigt auch das zweite Verfahren vollständig.
- OGH, 19.05.2015, 10 Ob 29/15k
- Öffentliches Recht
- § 233 ZPO
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2015, 727
- OLG Wien, 10.02.2015, 11 R 9/15x
- Arbeitsrecht
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