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Streitiger Rechtsweg für Ansprüche, die einem Dritten von einem Miteigentümer zediert oder die vom Dritten nach § 1042 ABGB eingelöst wurden?

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Sowohl ein von einem Miteigentümer zedierter Anspruch als auch ein von einem solchen nach § 838a ABGB eingelöster wird von einem Dritten geltend gemacht, der sich dabei auf einen weiteren Rechtsgrund stützen muss. Solche Ansprüche sind im streitigen Rechtsweg geltend zu machen.

  • § 1393 ABGB
  • OGH, 19.03.2014, 7 Ob 238/13w
  • § 1394 ABGB
  • § 1422 ABGB
  • § 838 ABGB
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 1392 ABGB
  • BG Schwechat, 2 Nc 30/08v
  • LG Korneuburg, 22 R 18/13x
  • WOBL-Slg 2016/9

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