


Streitiger Rechtsweg für Ansprüche, die einem Dritten von einem Miteigentümer zediert oder die vom Dritten nach § 1042 ABGB eingelöst wurden?
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- WOBLBand 29
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1294 Wörter, Seiten 30-32
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Sowohl ein von einem Miteigentümer zedierter Anspruch als auch ein von einem solchen nach § 838a ABGB eingelöster wird von einem Dritten geltend gemacht, der sich dabei auf einen weiteren Rechtsgrund stützen muss. Solche Ansprüche sind im streitigen Rechtsweg geltend zu machen.
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- § 1393 ABGB
- OGH, 19.03.2014, 7 Ob 238/13w
- § 1394 ABGB
- § 1422 ABGB
- § 838 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 1392 ABGB
- BG Schwechat, 2 Nc 30/08v
- LG Korneuburg, 22 R 18/13x
- WOBL-Slg 2016/9
Sowohl ein von einem Miteigentümer zedierter Anspruch als auch ein von einem solchen nach § 838a ABGB eingelöster wird von einem Dritten geltend gemacht, der sich dabei auf einen weiteren Rechtsgrund stützen muss. Solche Ansprüche sind im streitigen Rechtsweg geltend zu machen.
- § 1393 ABGB
- OGH, 19.03.2014, 7 Ob 238/13w
- § 1394 ABGB
- § 1422 ABGB
- § 838 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 1392 ABGB
- BG Schwechat, 2 Nc 30/08v
- LG Korneuburg, 22 R 18/13x
- WOBL-Slg 2016/9