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Streitiger Rechtsweg für Ansprüche, die nicht nur auf das Miteigentumsverhältnis, sondern auch noch auf weitere Rechtsgrundlagen gestützt werden

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Auf § 523 ABGB gestützte Ansprüche zur Abwehr von Eigentumseingriffen im Verhältnis zwischen Mit- und Wohnungseigentümern sind auch nach Inkrafttreten des § 838a ABGB im streitigen Verfahren geltend zu machen; desgleichen auch Ansprüche, die nicht nur auf das Miteigentumsverhältnis, sondern darüber hinaus auch noch auf weitere Rechtsgrundlagen gestützt werden.

  • § 838a ABGB
  • JBL 2013, 565
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • OGH, 25.06.2013, 9 Ob 18/13g
  • BG Bregenz, 14.09.2012, 8 C 327/12w
  • LG Feldkirch, 29.11.2012, 2 R 299/12d
  • Arbeitsrecht

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