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Strittige (Un)Wirksamkeit einer Anteilsabtretung – Anmeldung zum Firmenbuch, Klärung durch Feststellungsklage

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Die Gesellschaft hat in der Regel kein rechtliches Interesse an einer Klage gegen einen Alt- und möglichen Neugesellschafter zur Feststellung der Unwirksamkeit einer Anteilsübertragung.

Der Geschäftsführer hat bei Bedenken gegen die Wirksamkeit der Übertragung deren Anmeldung im Firmenbuch schlichtweg nicht vorzunehmen.

Nur in Ausnahmefällen kommt der Gesellschaft ein rechtliches Interesse zu. Das ist zB der Fall, wenn der Streit um die Gesellschafterstellung bereits zu einer Lähmung der internen Willensbildung geführt hat oder dem Geschäftsführer von verschiedenen Seiten mit rechtlichen Schritten gedroht wird.

  • OGH, 25.11.2020, 6 Ob 206/20t
  • Gesellschafterstellung
  • GES 2021, 88
  • Feststellung
  • Gesellschaftsrecht
  • § 78 GmbHG
  • § 228 ZPO

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