


Stromzuleitung; Geländeveränderung; Oberflächenwässer; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 22
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 830 Wörter, Seiten 99-101
20,00 €
inkl MwSt




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Hinsichtlich der Art und Weise der Stromzuleitung (hier: unterirdisch) kommt Nachbarn kein Mitspracherecht im Baubewilligungsverfahren zu.
Beim Einwand der Gefährdung der Stromversorgung auf dem Nachbargrundstück (hier: wegen mangelnder Standfestigkeit eines Strommastens) handelt es sich um eine zivilrechtliche Einwendung.
Eine bloße Geländeveränderung stellt keine bauliche Anlage dar, durch die Oberflächenwässer unmittelbar auf die Nachbargrundstücke abgeleitet werden könnten.
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- LVwG Oö, 06.02.2019, LVwG-151887/4/VG
- Immissionsschutz
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Geländeveränderung
- § 31 Abs 4 oö BauO
- Baurecht
- Oberflächenwässer
- BBL-Slg 2019/90
- Stromzuleitung
Hinsichtlich der Art und Weise der Stromzuleitung (hier: unterirdisch) kommt Nachbarn kein Mitspracherecht im Baubewilligungsverfahren zu.
Beim Einwand der Gefährdung der Stromversorgung auf dem Nachbargrundstück (hier: wegen mangelnder Standfestigkeit eines Strommastens) handelt es sich um eine zivilrechtliche Einwendung.
Eine bloße Geländeveränderung stellt keine bauliche Anlage dar, durch die Oberflächenwässer unmittelbar auf die Nachbargrundstücke abgeleitet werden könnten.
- LVwG Oö, 06.02.2019, LVwG-151887/4/VG
- Immissionsschutz
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Geländeveränderung
- § 31 Abs 4 oö BauO
- Baurecht
- Oberflächenwässer
- BBL-Slg 2019/90
- Stromzuleitung