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Studienverzögerung und Amtshaftung: Studenten haben Anspruch auf Parallelveranstaltungen

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZFHRBand 13
Inhalt:
Aufsatz
Umfang:
9740 Wörter, Seiten 55-67

9,80 €

inkl MwSt

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Amtshaftung für Studienverzögerungen wegen fehlender Parallelveranstaltungen – so der Tenor des OGH. Daran ändert die zwischenzeitige Änderung der Rechtslage – Lehrveranstaltungen nur mehr nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten anzubieten – nichts. Lediglich der Regress des Bundes gegenüber den Universitäten bei Amtshaftung ist dadurch eingeschränkt.

  • Kind, Martin
  • Parallellehrveranstaltungen
  • ZFHR 2014, 55
  • Öffentliches Recht
  • § 49 UG
  • Studienverzögerung.
  • Amtshaftung
  • § 59 Abs 7 UG
  • § 54 Abs 8 UG

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