Studienverzögerung und Amtshaftung: Studenten haben Anspruch auf Parallelveranstaltungen
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 13
- Aufsatz, 9740 Wörter
- Seiten 55 -67
- https://doi.org/10.33196/zfhr201403005501
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Amtshaftung für Studienverzögerungen wegen fehlender Parallelveranstaltungen – so der Tenor des OGH. Daran ändert die zwischenzeitige Änderung der Rechtslage – Lehrveranstaltungen nur mehr nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten anzubieten – nichts. Lediglich der Regress des Bundes gegenüber den Universitäten bei Amtshaftung ist dadurch eingeschränkt.
- Kind, Martin
- Parallellehrveranstaltungen
- ZFHR 2014, 55
- Öffentliches Recht
- § 49 UG
- Studienverzögerung.
- Amtshaftung
- § 59 Abs 7 UG
- § 54 Abs 8 UG