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Kind, Martin

Studienverzögerung und Amtshaftung: Studenten haben Anspruch auf Parallelveranstaltungen

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Amtshaftung für Studienverzögerungen wegen fehlender Parallelveranstaltungen – so der Tenor des OGH. Daran ändert die zwischenzeitige Änderung der Rechtslage – Lehrveranstaltungen nur mehr nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten anzubieten – nichts. Lediglich der Regress des Bundes gegenüber den Universitäten bei Amtshaftung ist dadurch eingeschränkt.

  • Kind, Martin
  • Parallellehrveranstaltungen
  • ZFHR 2014, 55
  • Öffentliches Recht
  • § 49 UG
  • Studienverzögerung.
  • Amtshaftung
  • § 59 Abs 7 UG
  • § 54 Abs 8 UG

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