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Stufenklage: Rechnungslegungsbegehren und Zahlungsbegehren als selbständige Ansprüche

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Das Begehren auf Rechnungslegung und das damit verbundene Zahlungsbegehren sind selbständige Ansprüche. Die Prüfung eines Rechnungslegungsbegehrens nach § 151 PatG wird durch das damit verbundene Zahlungsbegehren inhaltlich nicht beschränkt. Mit dem Rechnungslegungsbegehren muss noch nicht über das Zahlungsbegehren dem Grunde nach entschieden werden.

  • Art XLII EGZPO
  • JBL 2018, 797
  • Öffentliches Recht
  • § 150 PatG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OLG Wien, 09.11.2017, 133 R 60/17x
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 21.03.2018, 4 Ob 243/17i
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 151 PatG
  • HG Wien, 05.04.2017, 34 Cg 22/12k
  • Arbeitsrecht

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