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Subjektiver Mangelbegriff und objektive Beeinträchtigung des Mietgebrauchs
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Aufsatz, 2637 Wörter
- Seiten 41-44
- https://doi.org/10.33196/wobl202002004101
30,00 €
inkl MwStDie folgenden Überlegungen erfolgen vor dem Hintergrund zweier aktueller E des BGH und einer im Ausgangspunkt sehr ähnlichen einschlägigen Rechtslage in Österreich und Deutschland. Die Judikatur des OGH weist zwar grundsätzlich in die gleiche Richtung wie die E des BGH, trennt aber bestimmte Problemfelder nach Ansicht des Verfassers nicht deutlich genug voneinander. Das gilt vor allem für die zahlreichen Judikate, die sich mit nicht zeitgemäßen Elektroinstallationen in Mietwohnungen befassen. Dem Verfasser geht es darum, Fragen betreffend die Voraussetzungen eines Mangels und der daraus resultierenden Rechte von möglichen Anspruchshindernissen, die diesen Rechten des Mieters entgegenstehen können, zu trennen.
- Häublein, Martin
- Mangelbeseitigung
- Mangel
- WOBL 2020, 41
- § 1096 ABGB
- bedungener Gebrauch
- objektive Gebrauchsbeeinträchtigung
- Wohnraummiete
- Zinsminderung
- subjektiver Mangelbegriff
- § 535 dBGB
- Miet- und Wohnrecht
- § 536 dBGB
- Mangelanzeige
- Elektroinstallationen
- § 536c dBGB
- gewöhnlicher Wohngebrauch
- Ausschluss Minderungsrecht
- § 1097 ABGB
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