Subsidiarität des gerichtlichen Abberufungsverfahrens bei Abberufungsregelungen in der Stiftungserklärung
- Originalsprache: Deutsch
- ZFSBand 2014
- Judikatur, 2825 Wörter
- Seiten 132 -136
- https://doi.org/10.33196/zfs201403013201
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Die Bedeutung der von den Abs 1 und 2 des § 27 PSG erfassten Fälle (einerseits Bestellung, andererseits Abberufung von Stiftungsorganen und deren Mitgliedern) für die Privatstiftung ist nicht derart unterschiedlich, dass in den Fällen des § 27 Abs 2 PSG die Notwendigkeit einer sofortigen Antragstellung an das Gericht trotz einer privatstiftungsintern bestehenden Möglichkeit einer Abberufung von Organmitgliedern bestünde.
Aus der Subsidiarität der gerichtlichen Zuständigkeit im Falle einer in der Stiftungserklärung enthaltenen Regelung über die Abberufung von Stiftungsvorstandsmitgliedern folgt iSd zutreffenden Erwägungen des Erstgerichtes, dass in einem solchen Fall im Antrag gemäß § 27 Abs 2 PSG darzulegen ist, dass die mit derAbberufungskompetenz ausgestattete Stelle ihre Aufgabe nicht wahrnimmt.
- Zobl, Dominik
- § 27 PSG
- ZFS 2014, 132
- gerichtliche Abberufung
- Stiftungen
- Subsidiarität.
- Stiftungsvorstand
- OLG Linz, 09.07.2014, 6 R 121/14b
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