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Suchtgift, Anbau von Cannabispflanzen, Gewerbsmäßigkeit

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Gewerbsmäßiger Anbau der Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung nach § 27 Abs 1 Z 2 3. Fall und Abs 3 SMG kommt nur dann in Betracht, wenn gerade diese Tathandlung (der Anbau) in der Absicht begangen wurde, aus ihr selbst (und nicht etwa aus dem späteren gewinnbringenden Verkauf) eine fortlaufende Einnahme zu erzielen

  • OGH, 04.10.2023, 15 Os 93/23z
  • JST-Slg 2024/42
  • § 27 Abs 1 Z 2 SMG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 70 StGB
  • § 27 Abs 3 SMG

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