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Suchtgift, Cannabis, THC-Gehalt, THCA-Gehalt, Reinheitsgehalt, Sachverständigenbestellung, Gutachten, Beweisantrag

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Im Fall der Beiziehung eines Sachverständigen zur Hauptverhandlung besteht die Beweisaufnahme – außer dem Fall des § 252 Abs 1 StPO – in dessen Vernehmung.

Bei der Prüfung der Berechtigung eines Beweisantrags ist von der Verfahrenslage im Zeitpunkt der Stellung des Antrags und den bei seiner Stellung vorgebrachten Gründen auszugehen. Wenn den Mitgliedern des Schöffensenats im Zeitpunkt der Antragstellung eine Beurteilung des Reinheitsgehalts des sichergestellten Suchtgifts mangels Fachkunde nicht möglich ist, ist dem Antrag auf Bestellung eines Sachverständigen zu entsprechen.

  • OGH, 16.03.2022, 13 Os 139/21x
  • JST-Slg 2022/73
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 1 SMG
  • § 126 Abs 1 StPO

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