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Suchtgift, Erzeugung, Anbau, Vorsatz auf Suchtgiftmenge, Inverkehrsetzungsvorsatz, Begründungsmangel, Einziehung, Konfiskation

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 11
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1021 Wörter, Seiten 615-616

20,00 €

inkl MwSt

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Ein Einziehungserkenntnis betreffend „das sichergestellte Suchtgift“, das sich undifferenziert auf den gesamten Schuldspruch stützt, ist nicht gesetzeskonform, wenn nicht beurteilt werden kann, ob es in dessen rechtskräftigem Teil Deckung findet.

Bloß vermutetes Marihuana und eine „cannabiskrautähnliche Substanz“ sind keine Suchtmittel und ihre Einziehung daher unzulässig.

Der Ausspruch der Konfiskation eines Gegenstandes erfordert Feststellungen zur (intendierten) Verwendung dieses Gegenstands durch den Angeklagten bei Begehung der Straftaten und zum Eigentum an ihm zur Zeit der Entscheidung erster Instanz.

  • OGH, 21.03.2024, 12 Os 2/24x
  • JST-Slg 2024/64
  • § 28 Abs 1 SMG
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 26 StGB
  • § 281 Abs 1 Z 5 StPO
  • § 28a Abs 4 Z 3 SMG
  • § 28 Abs 2 SMG
  • § 28a Abs 1 SMG
  • § 19a StGB

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