


Suchtgift, psychotroper Stoff, Rivotril, Tabletten, Wirkstoff, Rechtsfehler mangels Feststellungen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 11
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 426 Wörter, Seiten 516-516
20,00 €
inkl MwSt




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Strafrechtlich relevantes Verhalten nach dem SMG bezieht sich auf in der Suchtgiftverordnung oder in der Psychotropenverordnung angeführte Wirkstoffe. Ein Schuldspruch wegen einer strafbaren Handlung nach dem SMG (hier § 30 Abs 1 1. und 2. Fall SMG) setzt daher Urteilsfeststellungen voraus, wonach die tatverfangene Substanz einen dieser Wirkstoffe enthält. Die bloße Nennung des Marken- oder Handelsnamens von Tabletten genügt diesem Erfordernis nicht.
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- OGH, 20.09.2023, 13 Os 55/23x
- JST-Slg 2024/51
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 281 Abs 1 Z 9a StPO
- § 30 Abs 1 SMG
Strafrechtlich relevantes Verhalten nach dem SMG bezieht sich auf in der Suchtgiftverordnung oder in der Psychotropenverordnung angeführte Wirkstoffe. Ein Schuldspruch wegen einer strafbaren Handlung nach dem SMG (hier § 30 Abs 1 1. und 2. Fall SMG) setzt daher Urteilsfeststellungen voraus, wonach die tatverfangene Substanz einen dieser Wirkstoffe enthält. Die bloße Nennung des Marken- oder Handelsnamens von Tabletten genügt diesem Erfordernis nicht.
- OGH, 20.09.2023, 13 Os 55/23x
- JST-Slg 2024/51
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 281 Abs 1 Z 9a StPO
- § 30 Abs 1 SMG