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Suchtgift, psychotroper Stoff, Rivotril, Tabletten, Wirkstoff, Rechtsfehler mangels Feststellungen

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Strafrechtlich relevantes Verhalten nach dem SMG bezieht sich auf in der Suchtgiftverordnung oder in der Psychotropenverordnung angeführte Wirkstoffe. Ein Schuldspruch wegen einer strafbaren Handlung nach dem SMG (hier § 30 Abs 1 1. und 2. Fall SMG) setzt daher Urteilsfeststellungen voraus, wonach die tatverfangene Substanz einen dieser Wirkstoffe enthält. Die bloße Nennung des Marken- oder Handelsnamens von Tabletten genügt diesem Erfordernis nicht.

  • OGH, 20.09.2023, 13 Os 55/23x
  • JST-Slg 2024/51
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 281 Abs 1 Z 9a StPO
  • § 30 Abs 1 SMG

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