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Suchtgift, Überlassen, Erwerb, Besitz, (Nicht)Erledigung der Anklage, Prozessgegenstand, Ausscheidung, Verbot wiederholter Strafverfolgung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 11
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1743 Wörter, Seiten 613-615

20,00 €

inkl MwSt

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Artikel Suchtgift, Überlassen, Erwerb, Besitz, (Nicht)Erledigung der Anklage, Prozessgegenstand, Ausscheidung, Verbot wiederholter Strafverfolgung in den Warenkorb legen

Die von der Staatsanwaltschaft unbekämpft gebliebene Nichterledigung der Anklage hinsichtlich des Erwerbs und Besitzes von Suchtgift (ohne diesbezüglich erfolgter Verfahrenstrennung) kommt einem Freispruch gleich. Ein nach Schluss der Verhandlung gefasster Beschluss auf Einstellung des Verfahrens gem § 37 SMG iVm § 35 SMG wegen dieser Vorwürfe verletzt das Gesetz in § 17 StPO.

  • § 27 Abs 1 Z 1 SMG
  • § 35 Abs 2 SMG
  • § 4 Abs 3 StPO
  • OGH, 12.03.2024, 11 Os 23/24b11 Os 24/24z11 Os 25/24x
  • JST-Slg 2024/63
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 17 Abs 1 StPO
  • § 28a Abs 1 SMG
  • § 35 Abs 1 SMG
  • § 35 Abs 2 StPO
  • § 37 SMG

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