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Suchtgifthandel, Cocain, Reinheitsgehalt, Notorietät, Begründungsmangel, Unvollständigkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 9
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
495 Wörter, Seiten 274-275

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Die Feststellung, wonach das überlassene Kokain einen „notorischen durchschnittlichen Reinsubstanzgehalt von 30 %“ aufwies, ist unvollständig begründet, weil die Aussage eines Zeugen, wonach sich das vom Angeklagten überlassene Suchtgift bei einer gemeinsamen Konsumation als „Katastrophe“ erwiesen habe, unerörtert blieb.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 281 Abs 1 Z 5 StPO
  • § 28a Abs 1 5. Fall SMG
  • § 28a Abs 4 Z 3 SMG
  • JST-Slg 2022/32
  • OGH, 14.07.2021, 15 Os 61/21s

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