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Schwaighofer, Klaus

Suchtgifthandel; Gewerbsmäßigkeit; Vorverurteilung

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2. Die frühere Verurteilung, die für die Annahme der Gewerbsmäßigkeitsqualifikation nach § 28a Abs 2 Z 1 SMG erforderlich ist, kann auch im Ausland erfolgt sein. Es muss aber festgestellt werden, dass dieser ausländische Schuldspruch einer Tat nach § 28a Abs 1 SMG inhaltlich entspricht.

  • Schwaighofer, Klaus
  • OGH, 19.03.2014, 15 Os 5/14w
  • JST-Slg 2015/9
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht

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