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Suchtgifthandel, Grundrechtsbeschwerde, Erfordernisse eines Beschlusses auf Haftverlängerung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JSTBand 11
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
585 Wörter, Seiten 163-164

20,00 €

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Setzt das OLG im Rahmen einer Beschwerdeentscheidung die Untersuchungshaft fort, muss es selbst Sachverhaltsannahmen zum dringenden Tatverdacht treffen, welche die rechtliche Beurteilung ermöglichen, ob durch die solcherart als sehr wahrscheinlich angenommenen Tatsachen eine hafttragende strafbare Handlung begründet wird.

Für die Annahme eines dringenden Tatverdachts in Richtung § 28a Abs 1 SMG muss das Nettogewicht des Suchtgifts samt Reinheitsgehalt genannt werden.

  • OGH, 05.07.2023, 15 Os 73/23h
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 1 SMG
  • JST-Slg 2024/18
  • GRBG

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