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Suchtgifthandel, Subsumtionsfehler, Verfall, Absehen vom Verfall, unverhältnismäßiger Verfahrensaufwand

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Hat das Gericht sämtliche für die Subsumtion als Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG erforderlichen Feststellungen getroffen, das Verhalten jedoch bloß § 27 Abs 1 achter Fall SMG unterstellt, liegt ein Subsumtionsfehler gem § 281 Abs 1 Z 10 StPO vor.

Wenn bei einem Angeklagten Bargeld sichergestellt wird und nach seiner Verantwortung der Erlös aus Suchtgifthandel seine einzige Einkommensquelle darstellte, ist der Verfall dieses Geldbetrags nach § 20 Abs 1 StGB zwingend auszusprechen.

  • § 27 Abs 1 Z 1 SMG
  • § 20a Abs 1 StGB
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2017/51
  • § 28a Abs 1 SMG
  • § 20 Abs 1 StGB
  • § 20a Abs 3 StGB
  • OGH, 29.11.2016, 14 Os 94/16d
  • § 281 Abs 1 Z 10 StPO

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