


Suchtgifthandel, Überlassen, Zusammenrechnung, gleichartige Realkonkurrenz, Additionsvorsatz, Restmenge
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 10
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 643 Wörter, Seiten 140-141
20,00 €
inkl MwSt




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Wenn jeweils dasselbe Tatbild in gleichartiger Realkonkurrenz – wenn auch in unterschiedlichen Beteiligungsformen – verwirklicht und durch Zusammenrechnung das 25-Fache der Grenzmenge überschritten wird, wird nur ein Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1, Abs 4 Z 3 SMG begründet.
Bei Verwirklichung des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 SMG durch Überlassen von Suchtgift mit Additionsvorsatz ist das Überlassen über die Grenzmenge hinausgehender geringer Suchtgiftquanten nicht gesondert unter § 27 Abs 1 8. Fall SMG zu subsumieren.
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- OGH, 26.04.2022, 14 Os 35/22m
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2023/20
- § 28a Abs 1 5. Fall SMG
- § 27 Abs 1 Z 1 8. Fall SMG
- § 28a Abs 4 Z 3 SMG
Wenn jeweils dasselbe Tatbild in gleichartiger Realkonkurrenz – wenn auch in unterschiedlichen Beteiligungsformen – verwirklicht und durch Zusammenrechnung das 25-Fache der Grenzmenge überschritten wird, wird nur ein Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1, Abs 4 Z 3 SMG begründet.
Bei Verwirklichung des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 SMG durch Überlassen von Suchtgift mit Additionsvorsatz ist das Überlassen über die Grenzmenge hinausgehender geringer Suchtgiftquanten nicht gesondert unter § 27 Abs 1 8. Fall SMG zu subsumieren.
- OGH, 26.04.2022, 14 Os 35/22m
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- JST-Slg 2023/20
- § 28a Abs 1 5. Fall SMG
- § 27 Abs 1 Z 1 8. Fall SMG
- § 28a Abs 4 Z 3 SMG