


Suchtgifthandel, Vorbereitung von Suchtgifthandel, Erwerb, Besitz, Überlassen, Subsidiarität
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 12
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 929 Wörter, Seiten 179-180
20,00 €
inkl MwSt




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§ 28 Abs 1 1. und 2. Fall SMG wird als „Vorbereitungsdelikt“ im technischen Sinn grundsätzlich von Suchtgifthandel nach § 28a Abs 1 5. Fall SMG als stillschweigend subsidiär verdrängt, wenn der Täter in weiterer Folge dieses Suchtgift (in zumindest tatbildlich großer Menge) überlässt oder dies versucht.
Von besonderen Konstellationen abgesehen bleibt auch für die Annahme selbständiger Strafbarkeit des Besitzes einer „Restmenge“ des ursprünglich erworbenen und besessenen Suchtgifts nach dessen (zumindest teilweisem) Überlassen kein Raum.
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- § 28 Abs 1 1. und 2. Fall SMG
- OGH, 08.10.2024, 14 Os 81/24d
- JST-Slg 2025/16
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 5. Fall SMG
- § 27 Abs 1 Z 1 8. Fall SMG
§ 28 Abs 1 1. und 2. Fall SMG wird als „Vorbereitungsdelikt“ im technischen Sinn grundsätzlich von Suchtgifthandel nach § 28a Abs 1 5. Fall SMG als stillschweigend subsidiär verdrängt, wenn der Täter in weiterer Folge dieses Suchtgift (in zumindest tatbildlich großer Menge) überlässt oder dies versucht.
Von besonderen Konstellationen abgesehen bleibt auch für die Annahme selbständiger Strafbarkeit des Besitzes einer „Restmenge“ des ursprünglich erworbenen und besessenen Suchtgifts nach dessen (zumindest teilweisem) Überlassen kein Raum.
- § 28 Abs 1 1. und 2. Fall SMG
- OGH, 08.10.2024, 14 Os 81/24d
- JST-Slg 2025/16
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- § 28a Abs 1 5. Fall SMG
- § 27 Abs 1 Z 1 8. Fall SMG