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Sukzessive Kompetenz und Zuständigkeit des VwG
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 37
- Rechtsprechung, 2046 Wörter
- Seiten 57-59
- https://doi.org/10.33196/wbl202301005701
30,00 €
inkl MwStArt 12 Abs 3 B-VG sah vor, dass die Zuständigkeit in einer Angelegenheit des Elektrizitätswesens, in der die Bescheide der Landesinstanzen voneinander abweichen oder die LReg als einzige Landesinstanz zuständig war, an das sachlich zuständige Bundesministerium übergeht, wenn es eine Partei innerhalb der bundesgesetzlich festzusetzenden Frist verlangt. Sobald dieses entschieden hatte, traten die bisher gefällten Bescheide der Landesbehörden außer Kraft.
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ist die sukzessive Kompetenz in Art 12 Abs 3 B-VG entfallen. Dass das Verwaltungsgericht, das nach der Aufhebung des Bescheids des Bundesministers durch den VwGH entschieden habe, unzuständig sei, trifft nicht zu. Durch das Erkenntnis des VwGH wird das Verfahren in die Lage vor Entscheidung des Bundesministers versetzt, weshalb es erst gar nicht zum Außerkrafttreten des Bescheids der LReg gekommen ist.
- WBl-Slg 2023/20
- VwGH, 14.11.2022, Ra 2019/04/0133
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 12 Abs 3 B-VG aF
- Art 151 Abs 51 Z 9 B-VG
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