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Superädifikat; Sonderrechtsfähigkeit; nachträgliche einvernehmliche Begründung

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Die fehlende Belassungsabsicht muss im Zeitpunkt der Errichtung des Bauwerks bestehen.

Ist dieses bereits Bestandteil des Grundstücks geworden, kann daran später auch einvernehmlich kein Superädifikat mehr begründet werden.

  • BBL-Slg 2024/51
  • nachträgliche einvernehmliche Begründung
  • Superädifikat
  • Sonderrechtsfähigkeit
  • § 297 ABGB
  • Baurecht
  • OGH, 23.10.2023, 1 Ob 147/23h

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