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Zeitschrift für Vergaberecht

Heft 3, Juni 2020, Band 20

Pallitsch, Judith/​Reisinger, Stefan/​Ullreich, Stefan Mathias

Täglich grüßt das Murmeltier beim Hygienepapier – Über die Kalkulation einer Rahmenvereinbarung

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Es ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers, die Mindestanforderungen der Leistung, die er beschaffen will, festzulegen.

Die bloße Mutmaßung, wonach zB ein bisher tätiger Unternehmer bei der Preisgestaltung spekulieren könnte und dass die Auftraggeberin allenfalls in rechtswidriger Weise von einer vertieften Angebotsprüfung absehen könnte, vermag die Rechtswidrigkeit von Ausschreibungsunterlagen nicht zu begründen.

Das BVergG 2018 sieht ausdrücklich vor, dass im Zuge eines Vergabeverfahrens auf Umweltaspekte Bedacht zu nehmen ist. Dies kann ua durch die Vorgaben von Mindestanforderungen und die Gestaltung von Zuschlagskriterien erfolgen.

Ein Bieter hat beim Abschluss einer Rahmenvereinbarung auch einzuplanen, dass es zu überhaupt keinem Leistungsabruf kommt. Bei einer Rahmenvereinbarung hat ein Bieter sohin zweifellos ein „Mehr“ an Unwägbarkeiten als bei einem „regulären“ Auftrag zu berücksichtigen.

Der Umstand, dass ein Auftraggeber keinen definitiven Leistungsteil vorsieht, hat keine Vergaberechtswidrigkeit zur Folge.

Gemäß § 28 Abs 1 BVergG 2018 können Leistungen gemeinsam oder getrennt vergeben werden. Weder unionsrechtlich, noch nach den Bestimmungen des BVergG 2018 besteht eine auftraggeberseitige Verpflichtung zur losweisen Vergabe.

Das Fehlen der Begründung für eine Gesamtvergabe in der Ausschreibung kann zum Zeitpunkt der Anfechtung der Ausschreibungsunterlagen noch keine Rechtswidrigkeit nach sich ziehen, da gemäß § 28 Abs 6 BVergG 2018 diese Begründung auch im Vergabevermerk erfolgen kann.

  • Ullreich, Stefan Mathias
  • Reisinger, Stefan
  • Pallitsch, Judith
  • § 104 BVergG
  • § 915 ABGB
  • § 88 BVergG
  • § 31 BVergG
  • § 4 BB-GmbH-G
  • Prüfungsumfang bei Anfechtung von Ausschreibungsunterlagen
  • § 914 ABGB
  • § 342 BVergG
  • RPA 2020, 139
  • § 20 BVergG
  • § 343 BVergG
  • BVwG, 11.02.2020, W139 2222479-2/30E, „Kalkulation einer Rahmenvereinbarung“
  • Vergaberecht
  • § 28 BVergG
  • gemeinsame Vergabe von Leistungen
  • § 344 BVergG
  • Mengengerüst einer Rahmenvereinbarung

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