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Tatsachenbestätigungen in Vertragsformblättern und AGB: Verbandsprozess und Transparenzgebot

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Im Ergebnis macht es keinen Unterschied, ob der Verbraucher regelungstechnisch von der Durchsetzung seiner Rechte durch eine Vertragsklausel oder durch eine vorgefertigte intransparente Bestätigung abgehalten wird. Völlig unklare Tatsachenbestätigungen zulasten des Verbrauchers in Vertragsformblättern und AGB unterliegen daher in analoger Anwendung der Kontrolle des § 6 Abs 3 KSchG im Verbandsprozess.

  • § 28 KSchG
  • JBL 2018, 110
  • § 30 KSchG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • LGZ Graz, 08.03.2016, 41 Cg 66/15t
  • § 29 KSchG
  • OGH, 30.08.2017, 1 Ob 113/17z
  • Arbeitsrecht
  • § 6 Abs 3 KSchG
  • OLG Graz, 22.03.2017, 5 R 67/16m

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