


Teichanlage; Gartengestaltung; bauliche Anlage; baubewilligungspflichtige Maßnahme
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 18
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 855 Wörter, Seiten 214-215
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Ein gemischter Pflanzen- und Schwimmteich (hier: bestehend aus einem Schwimmbereich, einem Reinigungsrandbereich, einem hölzernen Zugangssteg mit angeschlossener Plattform und einem Einstieg) mit einer Füllmenge von 150 bis 200 m3 und einer Wasserfläche von ca 100 m2 ist als bauliche Anlage baubewilligungspflichtig.
-
- § 1 Abs 3 lit m tir BauO
- Gartengestaltung
- VwGH, 21.05.2015, Ra 2014/06/0024
- § 6 Abs 3 lit b tir BauO
- Teichanlage
- § 21 Abs 1 lit e tir BauO
- baubewilligungspflichtige Maßnahme
- BBL-Slg 2015/182
- Baurecht
- bauliche Anlage
- § 2 Abs 1 tir BauO
Ein gemischter Pflanzen- und Schwimmteich (hier: bestehend aus einem Schwimmbereich, einem Reinigungsrandbereich, einem hölzernen Zugangssteg mit angeschlossener Plattform und einem Einstieg) mit einer Füllmenge von 150 bis 200 m3 und einer Wasserfläche von ca 100 m2 ist als bauliche Anlage baubewilligungspflichtig.
- § 1 Abs 3 lit m tir BauO
- Gartengestaltung
- VwGH, 21.05.2015, Ra 2014/06/0024
- § 6 Abs 3 lit b tir BauO
- Teichanlage
- § 21 Abs 1 lit e tir BauO
- baubewilligungspflichtige Maßnahme
- BBL-Slg 2015/182
- Baurecht
- bauliche Anlage
- § 2 Abs 1 tir BauO