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Teilauflassung einer Eisenbahnkreuzung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WBLBand 36
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
1260 Wörter, Seiten 418-419

30,00 €

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Die Gesetzesmaterialien deuten nicht darauf hin, dass der Gesetzgeber, der die neu geschaffene Möglichkeit der Auflassung von Eisenbahnübergängen in der bestehenden Bestimmung über die bauliche Umgestaltung „verankert“ wissen wollte, damit nur ein entweder (bauliche Umgestaltung nach Z 1) oder (gänzliche Auflassung nach Z 2) vor Augen hatte.

Wenn die „bessere Abwicklung“ des sich kreuzenden Verkehrs (und damit die Wahrung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs) die bauliche Umgestaltung der Verkehrswege nach § 48 Abs 1 Z 1 EisbG erlaubt (insb eine „Entflechtung“ durch Schaffung niveaufreier Übergänge), und eine Auflassung eines Eisenbahnübergangs iSd § 48 Abs 1 Z 2 EisbG zulässig ist, spricht dies für ein (weites) Verständnis des § 48 Abs 1 EisbG insgesamt dahin, dass (unter der weiteren Voraussetzung, dass die jeweilige Maßnahme den beteiligten Verkehrsträgern wirtschaftlich zumutbar ist) diese Bestimmung auch eine (im Revisionsfall in Rede stehende) Teilauflassung erlaubt.

  • § 48 Abs 1 Z 1 EisbG
  • VwGH, 17.01.2022, Ro 2021/03/0022
  • § 48 Abs 1 Z 2 EisbG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2022/125

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