Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

Juristische Blätter

Heft 6, Juni 2016, Band 138

Teilnahme am ERV auch für dienstleistende europäische Anwälte verpflichtend

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download

Nach § 5 Abs 1 EIRAG ist das Einvernehmen bei der ersten Verfahrensverhandlung des dienstleistenden europäischen Rechtsanwalts gegenüber dem Gericht schriftlich nachzuweisen. Tritt der dienstleistende europäische Rechtsanwalt während eines laufenden Verfahrens erstmals gegenüber dem Gericht auf, muss er daher bei diesem ersten Auftreten das Einvernehmen nachweisen. Dies muss auch für eine Vollmachtserteilung an eine Rechtsanwaltsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit gelten, unabhängig davon, ob ihr der ursprünglich vertretende Anwalt angehört oder nicht.

Teilt der ursprüngliche Klagevertreter dem Gericht mit, dass das Mandat „beendet“ sei und nunmehr von einer Anwaltssozietät nach ausländischem (hier: deutschem) Recht fortgeführt werde, so wird damit ein neues Vertretungsverhältnisses angezeigt, weshalb auch neuerlich das Bestehen des Einvernehmens iS von § 5 EIRAG nachzuweisen ist.

Gemäß § 4 EIRAG haben dienstleistende europäische Rechtsanwälte bei Ausübung einer Tätigkeit, die mit der Vertretung eines Mandanten im Bereich der Rechtspflege zusammenhängt, die Stellung eines in die Liste der Rechtsanwälte einer österreichischen Rechtsanwaltskammer eingetragenen Rechtsanwalts, insbesondere dessen Rechte und Pflichten – auch (und gerade) in prozessualer Hinsicht. Eine dieser Pflichten ist die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr (ERV). Dienstleistende europäische Rechtsanwälte sind daher bei der Vertretung von Mandanten vor österreichischen Gerichten gemäß § 89c Abs 5 Z 1 GOG ebenso wie inländische Rechtsanwälte zur Teilnahme am ERV verpflichtet.

  • LG Innsbruck, 19.09.2014, 12 Cg 194/12b
  • Öffentliches Recht
  • OLG Innsbruck, 04.12.2014, 2 R 189/14g
  • OGH, 09.09.2015, 2 Ob 36/15f
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2016, 399
  • § 89c GOG
  • § 4 EIRAG
  • § 5 EIRAG
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht

Weitere Artikel aus diesem Heft

JBL
Die Struktur der Vorgesetztenverantwortlichkeit
Band 138, Ausgabe 6, Juni 2016
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Juristische Personen als Besorgungsgehilfen
Band 138, Ausgabe 6, Juni 2016
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Passivlegitimation bei Eigentumsfreiheitsklage gegen Miteigentümer
Band 138, Ausgabe 6, Juni 2016
eJournal-Artikel

30,00 €

30,00 €

30,00 €

30,00 €

JBL
Berücksichtigung von Sanktionen bei nachträglicher Verurteilung
Band 138, Ausgabe 6, Juni 2016
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Fälschung der Ergebnisse von ÖH-Wahlen
Band 138, Ausgabe 6, Juni 2016
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Keine Verfahrensverbindung bei Diversionsform der Geldbuße
Band 138, Ausgabe 6, Juni 2016
eJournal-Artikel

30,00 €

JBL
Zurückziehung einer Beschwerde, Wirksamkeit
Band 138, Ausgabe 6, Juni 2016
eJournal-Artikel

30,00 €