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Teilnahmeberechtigung und Verständigung aller Hauptmieter des Hauses in einem Verfahren zur Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 31
- Rechtsprechung, 543 Wörter
- Seiten 21-22
- https://doi.org/10.33196/wobl201801002101
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inkl MwStGem § 37 Abs 3 Z 2 MRG sind von einem Verfahren, das von einem oder mehreren Hauptmietern des Hauses gegen den Vermieter eingeleitet wurde, auch die anderen Hauptmieter der Liegenschaft zu verständigen, deren Interessen durch die Stattgebung des Antrags unmittelbar berührt werden könnten. Eine unmittelbare Interessenbeeinträchtigung der übrigen Hauptmieter besteht in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG schon deshalb, weil der Vermieter die zur ordnungsgemäßen Erhaltung oder nützlichen Verbesserung des Hauses aufgewendeten Beträge als Ausgaben in die Hauptmietzinsabrechnung einstellen darf und sich zur Rechtfertigung dieses Vorgehens auch den übrigen Hauptmietern gegenüber auf die ihm im Verfahren erteilten Aufträge berufen kann.
- WOBL-Slg 2018/3
- OGH, 04.04.2017, 5 Ob 54/17b
- § 37 MRG
- BG Josefstadt, GZ 7 MSch 36/13z
- Miet- und Wohnrecht
- LGZ Wien, GZ 38 R 170/16f
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