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Telefonische Mitteilung eines Betriebsprüfers, dass die Gültigkeit der UID-Nummer begrenzt werden wird: Keine ausgeübte unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
AFSBand 2017
Inhalt:
Bundesfinanzgericht
Umfang:
1976 Wörter, Seiten 59-62

9,80 €

inkl MwSt

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Das Rechtsinstitut der Maßnahmenbeschwerde nach § 283 BAO ist subsidiär und kommt nicht zum Tragen, wenn das darin bekämpfte behördliche Handeln ohnehin Gegenstand einer Bescheidbeschwerde sein kann.

  • Hilber, Klaus
  • § 283 BAO
  • AFS 2017, 59
  • Steuerrecht
  • BFG, 28.11.2016, RM/7100007/2014

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