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Zeitschrift für Abgaben-, Finanz- und Steuerrecht
Telefonische Mitteilung eines Betriebsprüfers, dass die Gültigkeit der UID-Nummer begrenzt werden wird: Keine ausgeübte unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt
- Originalsprache: Deutsch
- AFS Band 2017
- Bundesfinanzgericht, 1976 Wörter
- Seiten 59-62
- https://doi.org/10.33196/afs201702005901
9,80 €
inkl MwStDas Rechtsinstitut der Maßnahmenbeschwerde nach § 283 BAO ist subsidiär und kommt nicht zum Tragen, wenn das darin bekämpfte behördliche Handeln ohnehin Gegenstand einer Bescheidbeschwerde sein kann.
- Hilber, Klaus
- § 283 BAO
- AFS 2017, 59
- Steuerrecht
- BFG, 28.11.2016, RM/7100007/2014
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