


Telefonische Mitteilung eines Betriebsprüfers, dass die Gültigkeit der UID-Nummer begrenzt werden wird: Keine ausgeübte unmittelbare Befehls- und Zwangsgewalt
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- AFSBand 2017
- Inhalt:
- Bundesfinanzgericht
- Umfang:
- 1976 Wörter, Seiten 59-62
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Das Rechtsinstitut der Maßnahmenbeschwerde nach § 283 BAO ist subsidiär und kommt nicht zum Tragen, wenn das darin bekämpfte behördliche Handeln ohnehin Gegenstand einer Bescheidbeschwerde sein kann.
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- Hilber, Klaus
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- § 283 BAO
- AFS 2017, 59
- Steuerrecht
- BFG, 28.11.2016, RM/7100007/2014
Das Rechtsinstitut der Maßnahmenbeschwerde nach § 283 BAO ist subsidiär und kommt nicht zum Tragen, wenn das darin bekämpfte behördliche Handeln ohnehin Gegenstand einer Bescheidbeschwerde sein kann.
- Hilber, Klaus
- § 283 BAO
- AFS 2017, 59
- Steuerrecht
- BFG, 28.11.2016, RM/7100007/2014