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Thiele, Clemens

The Unknowable – Das urheberrechtliche Pastiche als unbekanntes Wesen

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Appropriation Art, Remix, Meme oder Mashup – diese Begriffe beschreiben Kunstformen und -techniken, die mehr oder weniger stark das Kopieren anderer Werke voraussetzen. Häufig führen solche Nutzungen zu (Rechts-)Streitigkeiten, denn der Urheber des kopierten Werkes kann grundsätzlich jede Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe seines Werkes verbieten. Die unionsweite Umsetzung von Art 17 Abs 7 lit b DSM-RL hat nunmehr sowohl in Österreich als auch in Deutschland den Begriff „Pastiche“ im Urheberrecht etabliert. Während § 51a dUrhG seit 07.06.2021 insoweit eine echte vergütungspflichtige Schrankenbestimmung vorsieht, regelt § 42f Abs 2 öUrhG seit 01.01.2022 diese „Wiederholungskunst“ als Teil der Online-Plattformregulierung. Ein kürzlich bestätigtes Urteil gibt Anlass, sich mit dem Meinungsstand „hüben wie drüben“ auseinanderzusetzen und erste Diskussionspunkte festzumachen.

  • Thiele, Clemens
  • Urheberrechtsverletzung
  • Nachschöpfung, freie
  • Art 5 Abs 3 lit k InfoSoc-RL
  • Rechtsvergleich
  • Werkübernahme, künstlerische
  • Vergütungsfreiheit
  • Urheberrechtsschranken
  • § 5 UrhG
  • § 23 dUrhG
  • Online-Plattformen, große
  • § 97 Abs 1 dUrhG
  • Medienrecht
  • ZIIR 2022, 265
  • Pastiche im Urheberrecht
  • Zitatfreiheit
  • Art 17 Abs 7 lit b DSM-RL
  • § 51a dUrhG

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