


Tourismusbetrieb im Gebirge; Bauland; Begriff „ganzjährige Erschließung“
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1123 Wörter, Seiten 63-65
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Die „ganzjährige Erschließung“ eines Gebietes (hier: „Bauland/Sonderfläche“ für einen Tourismusbetrieb im Gebirge) kann auch durch eine Seilbahn gewährleistet sein.
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- Giese, Karim
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- § 13 sbg BGG
- Regionalprogramm Oberpinzgau 2014, §§ 11, 28 Abs 3 Z 3, 32 Abs 2 Z 1 lit e, 50 Abs 2 lit d sbg ROG 2009
- VwGH, 10.11.2020, Ro 2018/06/0016
- § 14 sbg BGG
- Bauland
- BBL-Slg 2021/61
- Begriff „ganzjährige Erschließung“
- Baurecht
- Tourismusbetrieb im Gebirge
Die „ganzjährige Erschließung“ eines Gebietes (hier: „Bauland/Sonderfläche“ für einen Tourismusbetrieb im Gebirge) kann auch durch eine Seilbahn gewährleistet sein.
- Giese, Karim
- § 13 sbg BGG
- Regionalprogramm Oberpinzgau 2014, §§ 11, 28 Abs 3 Z 3, 32 Abs 2 Z 1 lit e, 50 Abs 2 lit d sbg ROG 2009
- VwGH, 10.11.2020, Ro 2018/06/0016
- § 14 sbg BGG
- Bauland
- BBL-Slg 2021/61
- Begriff „ganzjährige Erschließung“
- Baurecht
- Tourismusbetrieb im Gebirge