


Trauerschmerzengeld: Schutzwirkungen des Behandlungsvertrags zugunsten erwachsener Kinder
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 147
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1870 Wörter, Seiten 48-50
30,00 €
inkl MwSt




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Nach der Rsp des OGH zu § 137 ABGB besteht zwischen Eltern und Kindern ein lebenslang andauerndes Rechtsband mit wechselseitigen Rechten und Pflichten. Die gegenseitige Pflicht, einander beizustehen, gilt auch für volljährige Kinder. Auch wenn die Beistandspflicht des § 137 ABGB eine lex imperfecta sein mag, ändert dies nichts daran, dass eine verstorbene Mutter und ihr Sohn einander zur Fürsorge und zum gegenseitigen Beistand verpflichtet waren. Zwischen Eltern und auch erwachsenen Kindern besteht eine emotionale Sonderbeziehung, die nicht unvorhersehbar ist.
Schon aufgrund der üblichen Sozialstrukturen ist bei generalisierender Betrachtung in der Regel auch zwischen erwachsenen Eltern und Kindern noch eine innige familiäre Nahebeziehung zu erwarten. Damit ist ein erwachsenes Kind in den Schutzbereich des Behandlungsvertrags seiner Mutter mit der Heilanstalt als einbezogen anzusehen.
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- OGH, 23.10.2024, 9 Ob 12/24s
- OLG Wien, 30.11.2023, 1 R 133/23d
- LG St. Pölten, 31.05.2023, 24 Cg 67/21g
- JBL 2025, 48
- § 137 ABGB
- § 1293 ABGB
- § 1295 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 1325 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 1294 ABGB
- Arbeitsrecht
Nach der Rsp des OGH zu § 137 ABGB besteht zwischen Eltern und Kindern ein lebenslang andauerndes Rechtsband mit wechselseitigen Rechten und Pflichten. Die gegenseitige Pflicht, einander beizustehen, gilt auch für volljährige Kinder. Auch wenn die Beistandspflicht des § 137 ABGB eine lex imperfecta sein mag, ändert dies nichts daran, dass eine verstorbene Mutter und ihr Sohn einander zur Fürsorge und zum gegenseitigen Beistand verpflichtet waren. Zwischen Eltern und auch erwachsenen Kindern besteht eine emotionale Sonderbeziehung, die nicht unvorhersehbar ist.
Schon aufgrund der üblichen Sozialstrukturen ist bei generalisierender Betrachtung in der Regel auch zwischen erwachsenen Eltern und Kindern noch eine innige familiäre Nahebeziehung zu erwarten. Damit ist ein erwachsenes Kind in den Schutzbereich des Behandlungsvertrags seiner Mutter mit der Heilanstalt als einbezogen anzusehen.
- OGH, 23.10.2024, 9 Ob 12/24s
- OLG Wien, 30.11.2023, 1 R 133/23d
- LG St. Pölten, 31.05.2023, 24 Cg 67/21g
- JBL 2025, 48
- § 137 ABGB
- § 1293 ABGB
- § 1295 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 1325 ABGB
- Zivilverfahrensrecht
- § 1294 ABGB
- Arbeitsrecht