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Treuepflicht zur Thesaurierung des Bilanzgewinns

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
GESBand 2013
Inhalt:
Gesellschaftsrecht Judikatur
Umfang:
1455 Wörter, Seiten 128-130

9,80 €

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Die Treuepflicht gebietet es einem Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich nicht, die Interessen der Gesellschaft über seine eigenen zu stellen und – sofern nicht gesellschaftsvertragliche Bestimmungen entgegenstehen – immer schon dann gegen die Ausschüttung des Bilanzgewinnes zu stimmen, wenn die Thesaurierung für die Gesellschaft günstiger als die Ausschüttung ist.

Für die Ausschüttung des Bilanzgewinnes zu stimmen kann jedoch im Einzelfall dann treuwidrig sein, wenn die Interessen der Gesellschaft an der Thesaurierung die Interessen des Gesellschafters an der Ausschüttung massiv überwiegen. Dies ist dann anzunehmen, wenn die Rücklagenbildung für die Überlebensfähigkeit der Gesellschaft erforderlich ist.

Ein weiterer Fall der Treuwidrigkeit der Stimmabgabe für die Ausschüttung des Bilanzgewinnes liegt vor, wenn der Gesellschafter vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 82 Abs 5 GmbHG weiß.

  • § 41 GmbHG
  • GES 2013, 128
  • Gesellschaftsrecht
  • OGH, 31.01.2013, 6 Ob 100/12t
  • § 82 Abs 5 GmbHG

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