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„Trockenbaukartell“; Hausdurchsuchung

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Die Bundeswettbewerbsbehörde ist nicht verpflichtet offenzulegen, aufgrund welcher Information sie zu den – die für die Bewilligung der Hausdurchsuchung erforderliche Verdachtslage begründenden – Beweismitteln gelangt ist.

  • § 12 Abs 1 WettbG
  • BBL-Slg 2016/226
  • „Trockenbaukartell“
  • Hausdurchsuchung
  • Baurecht
  • OGH, 16.06.2016, 16 Ok 6/16t

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