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Tuning-Werkstätte mit Leistungsprüfstand; betriebstypologische Einstufung; Flächenwidmung „eingeschränktes gemischtes Baugebiet“

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Zur Beantwortung der Frage, wie ein Betrieb (hier: betreffend eine Tuning-Werkstätte mit Leistungsprüfstand) betriebstypologisch einzustufen ist, muss in Zweifelsfällen ein Sachverständiger beigezogen werden.

Die bloße Einholung einer Rechtsauskunft stellt keine Ermittlung des Sachverhaltes im Sinn des § 37 AVG dar.

  • BBL-Slg 2024/34
  • Tuning-Werkstätte mit Leistungsprüfstand
  • betriebstypologische Einstufung
  • § 37 AVG
  • LVwG Oö, 30.11.2023, LVwG-153893/2/KHu
  • Baurecht
  • Flächenwidmung „eingeschränktes gemischtes Baugebiet“
  • § 2 oö BTypVO

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