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Heft 6, Dezember 2019, Band 19
Über die Aufklärungspflicht von Unklarheiten hinsichtlich der Eignungsrelevanz von Subunternehmern
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 19
- Judikatur, 1930 Wörter
- Seiten 365-366
- https://doi.org/10.33196/rpa201906036501
20,00 €
inkl MwStErgeben sich bei der Prüfung eines Teilnahmeantrags Zweifel darüber, ob es sich bei einem namhaft gemachten Subunternehmer um einen erforderlichen oder um einen nicht erforderlichen Subunternehmer handelt, ist der Bewerber zur Aufklärung aufzufordern.
Nicht erforderliche Subunternehmer sind bei fehlender Eignung durch den Auftraggeber abzulehnen. Daran anschließend ist die Eignung des Bewerbers – ohne den abgelehnten Subunternehmer – gesondert zu prüfen.
- Hattinger, Nina
- Hofbauer, Berthold
- § 347 Abs 1 Z 2 BVergG
- Aufklärung
- Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz
- BVwG, 11.07.2019, W131 2219366-2/28E, „zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung“
- RPA 2019, 365
- § 20 Abs 1 BVergG
- § 80 Abs 3 BVergG
- Vergaberecht
- nicht erforderliche Subunternehmer
- Eignung von Subunternehmern
- § 141 Abs 1 Z 7 BVergG
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