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Über die vergaberechtliche Qualifikation des Universaldienstbetreibers gemäß Postmarktgesetz
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 19
- Judikatur, 1541 Wörter
- Seiten 36-38
- https://doi.org/10.33196/rpa201901003601
20,00 €
inkl MwStDie Zustellung von behördlichen Dokumenten hat gemäß § 3 ZustG durch einen Zustelldienst zu erfolgen. Bei einem Zustelldienst in diesem Sinne hat es sich nach § 2 Z 7 ZustG um einen Universaldienstbetreiber gemäß § 3 Z 4 PMG zu handeln.
Aus der Verpflichtung zum Universaldienstbetreiber kann kein Ausschließlichkeitsrecht gemäß § 30 BVergG 2006 abgeleitet werden.
Der Universaldienstbetreiber unterliegt gemäß § 19 PMG einem Kontrahierungszwang. Es kann somit auch jeder Bieter die Dienste des Universaldienstbetreibers in Anspruch nehmen (zB in Form einer Subunternehmerschaft).
- Heid, Stephan
- Hofbauer, Berthold
- LVwG Salzburg, 28.09.2018, 405-5/50/1/14-2018, „Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Oberschwellenbereich über Postdienstleistungen im Ausland“
- Ausschließlichkeitsrechte
- § 17 PMG
- Kontrahierungszwang
- § 19 PMG
- § 3 Z 4 PMG
- Universaldienstbetreiber am Postmarkt
- § 3 ZustG
- RPA 2019, 36
- Vergaberecht
- § 2 Z 7 ZustG
- § 30 Abs 2 Z 2 BVergG