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Zeitschrift für Vergaberecht

Heft 1, Februar 2019, Band 19

Hornbanger, Kathrin

Über die Zulässigkeit von Widerrufsentscheidungen

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Eine unzureichende oder falsche Begründung der Widerrufsentscheidung kann eine Nichtigerklärung der Widerrufsentscheidung nicht rechtfertigen, wenn objektiv ein anderer Widerrufsgrund die Widerrufsentscheidung trägt und das Vergabeverfahren jedenfalls zu widerrufen ist. Eine Beschränkung der Kontrolle auf das Vorliegen von Willkür ist unzulässig.

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, den Auftrag dem einzigen Bieter zu erteilen, der für geeignet gehalten wurde, an der Ausschreibung teilzunehmen. Sind jedoch noch zwei Angebote im Vergabeverfahren verblieben, kommt der Widerrufsgrund des § 139 Abs 2 Z 2 BVergG 2006 nicht in Frage. Dabei spielt es keine Rolle, ob eines der verbliebenen Angebote auszuscheiden gewesen wäre, weil es formal noch im Vergabeverfahren verblieben ist.

Bei der Beurteilung, ob ein sachlicher Widerrufsgrund vorliegt, ist kein strenger Maßstab anzulegen. Auch Überlegungen über einen deutlich größeren Bieterkreis und deutliche Einsparungen gegenüber der vorliegenden Ausschreibung stellen einen sachlichen Grund für den Widerruf einer Ausschreibung dar.

Ein allfälliges Verschulden eines Auftraggebers am Widerruf eines Vergabeverfahrens aufgrund erst nachträglich erkannter fehlender Notwendigkeit einer Mindestanforderung ist allenfalls für Schadenersatzansprüche von Bedeutung, da es für den Widerruf nur auf das Vorliegen objektiver Gründe ankommt, die auch erst während des Vergabeverfahrens hervorgekommen sein können. Die Frage des Verschuldens ist allenfalls für Schadenersatzansprüche von Bedeutung.

  • Hornbanger, Kathrin
  • BVwG, 16.10.2018, W187 2205106-2/21E, „Nachprüfungsantrag bezüglich einer Widerrufsentscheidung eines Loses über die Lieferung von ‚Nadelstichsicheren Systemen‘“
  • Verschulden des Auftraggebers am Widerruf
  • Anforderungen an den Widerruf eines Vergabeverfahrens aus sachlichen Gründen
  • § 139 Abs 2 Z 3 BVergG
  • § 139 Abs 2 Z 2 BVergG
  • § 19 BVergG
  • Unzureichende oder falsche Begründung der Widerrufsentscheidung
  • Widerruf bei Verbleib von mehr als einem Angebot im Vergabeverfahren
  • Vergaberecht
  • größerer Bieterkreis und deutliche Einsparungen als sachlicher Widerrufsgrund
  • § 4 Abs 2 Z 1 NastV
  • RPA 2019, 30

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