Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Über erst später auftretende Mängel der Leistungsfähigkeit
- Originalsprache: Deutsch
- RPA Band 19
- Judikatur, 1555 Wörter
- Seiten 284-286
- https://doi.org/10.33196/rpa201905028401
20,00 €
inkl MwStGemäß § 187 Abs 1 BVergG 2006 hat die Vergabe an einen geeigneten Bieter zu erfolgen. Ein Mangel der Leistungsfähigkeit, der erst in einer späteren Stufe des Vergabeverfahrens hervorkommt, ist daher auch dann aufzugreifen, wenn bereits in der ersten Stufe eine Eignungsprüfung durchgeführt wurde.
Die Vergabekontrollbehörde kann einen Ausscheidensgrund bei der Antragszurückweisung und bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausscheidensentscheidung auch dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber selbst diesen nicht aufgegriffen hat.
Der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren ist vom Ausscheidensgrund, den die Vergabekontrollbehörde (neu) geltend machen will, in Kenntnis zu setzen, damit er die Möglichkeit hat, die Stichhaltigkeit des Ausscheidensgrundes anzuzweifeln.
- Hofbauer, Berthold
- Viertler, Tanja
- RPA 2019, 284
- VwGH, 30.04.2019, Ra 2018/04/0196, „Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb im Oberschwellenbereich einer Sektorenauftraggeberin“
- Ausscheidensgründe
- Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
- § 269 Abs 1 Z 2 BVergG
- § 325 Abs 1 Z 2 BVergG
- Vergaberecht
- § 269 Abs 1 Z 5 BVergG
- Berücksichtigung von Ausscheidensgründen durch die Vergabekontrollbehörde
- § 187 Abs 1 BVergG
Weitere Artikel aus diesem Heft
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €
20,00 €