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Über erst später auftretende Mängel der Leistungsfähigkeit

Autor

Hofbauer, Berthold/​Viertler, Tanja
eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
RPABand 19
Inhalt:
Judikatur
Umfang:
1555 Wörter, Seiten 284-286

20,00 €

inkl MwSt

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Gemäß § 187 Abs 1 BVergG 2006 hat die Vergabe an einen geeigneten Bieter zu erfolgen. Ein Mangel der Leistungsfähigkeit, der erst in einer späteren Stufe des Vergabeverfahrens hervorkommt, ist daher auch dann aufzugreifen, wenn bereits in der ersten Stufe eine Eignungsprüfung durchgeführt wurde.

Die Vergabekontrollbehörde kann einen Ausscheidensgrund bei der Antragszurückweisung und bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausscheidensentscheidung auch dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber selbst diesen nicht aufgegriffen hat.

Der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren ist vom Ausscheidensgrund, den die Vergabekontrollbehörde (neu) geltend machen will, in Kenntnis zu setzen, damit er die Möglichkeit hat, die Stichhaltigkeit des Ausscheidensgrundes anzuzweifeln.

  • Hofbauer, Berthold
  • Viertler, Tanja
  • RPA 2019, 284
  • VwGH, 30.04.2019, Ra 2018/04/0196, „Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb im Oberschwellenbereich einer Sektorenauftraggeberin“
  • Ausscheidensgründe
  • Zeitpunkt des Vorliegens der Eignung
  • § 269 Abs 1 Z 2 BVergG
  • § 325 Abs 1 Z 2 BVergG
  • Vergaberecht
  • § 269 Abs 1 Z 5 BVergG
  • Berücksichtigung von Ausscheidensgründen durch die Vergabekontrollbehörde
  • § 187 Abs 1 BVergG

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