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Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
„Über vertrauliche Angaben haben sie Stillschweigen zu bewahren“: (K)eine klare Regel in § 84 AktG
- Originalsprache: Deutsch
- GES Band 21
- Aufsatz, 5370 Wörter
- Seiten 3-9
- https://doi.org/10.33196/ges202201000301
9,80 €
inkl MwStDie gesetzliche Verschwiegenheitspflicht der Vorstandsmitglieder erstreckt sich expressis verbis auf „vertrauliche Angaben“. Demgegenüber nennt hiezu das deutsche Aktienrecht auch den Begriff der Gesellschaftsgeheimnisse und zudem eine Beschränkung auf den dienstlichen Wissenserwerb. Der Bedeutung dieser gesetzlichen Unterschiede widmet sich der folgende Beitrag.
- Grasser, Philipp
- § 116 dAktG
- privater Informationserwerb
- dienstlicher Informationserwerb
- organschaftliche Verschwiegenheitspflicht
- organschaftliche Treuepflicht
- Interessenkollision
- § 84 AktG
- Gesellschaftsrecht
- § 93 dAktG
- § 99 AktG
- GES 2022, 3
- Doppelmandatsträger