Übergabsvertrag mit Schwiegereltern, demzufolge die erhaltene Liegenschaft bei Scheidung an die Kinder zu schenken ist, sittenwidrig?
- Originalsprache: Deutsch
- JBLBand 140
- Rechtsprechung, 152 Wörter
- Seiten 59 -59
- https://doi.org/10.33196/jbl201801005902
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§ 897 ABGB verweist für die rechtsgeschäftliche Bedingung bei Verträgen unter Lebenden auf die §§ 696 ff ABGB. Nach früherer Rechtslage war die Bedingung der Scheidung durch § 700 ABGB aF nicht geregelt, sodass diesbezüglich die Bestimmungen der §§ 879 und 698 aF ABGB anwendbar waren und die (auflösende) Bedingung unter Berücksichtigung der Umstände des Falls zu beurteilen war. Seit dem Inkrafttreten des neuen Erbrechts (grundsätzlich mit 01.01.2017; § 1503 Abs 7 Z 1 ABGB) gelten gemäß § 697 ABGB gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen als nicht beigesetzt. Hinsichtlich auflösender gesetz- oder sittenwidriger Bedingungen trat gegenüber der früheren Rechtslage keine Änderung ein (hier: Übergabsvertrag mit Schwiegereltern sieht vor, dass die Übernehmerin im Fall ihrer Scheidung vom Sohn der Übergeber die Liegenschaft an ihre beiden Kinder schenken muss; deren Übereignungsanspruch entsteht mit der Rechtskraft der Scheidung; Sittenwidrigkeit verneint).
- § 879 ABGB
- § 897 ABGB
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 608 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- LG Linz, 12.07.2017, 2 R 17/17f
- BG Traun, 25.01.2017, 2 C 16/16z
- § 697 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- Zivilverfahrensrecht
- OGH, 25.10.2017, 1 Ob 177/17m
- JBL 2018, 59
- § 696 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- § 698 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- § 700 ABGB idF vor BGBl I 87/2015
- Arbeitsrecht
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