Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Heft 12, Dezember 2020, Band 33
Übergang von Rechtsverhältnissen beim Unternehmenserwerb: Widerspruchsrecht der Eigentümergemeinschaft als Vertragspartnerin des Verwaltungsvertrags
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Rechtsprechung, 3141 Wörter
- Seiten 426-429
- https://doi.org/10.33196/wobl202012042602
30,00 €
inkl MwStBei der in § 38 UGB angeordneten Übernahme von Rechtsverhältnissen handelt es sich nicht bloß um einen Beitritt des Erwerbers. Es werden nicht nur Vertragsverhältnisse, sondern auch andere (schuldrechtliche) Rechtsverhältnisse erfasst. Die Einbringung eines Einzelunternehmens einer natürlichen Person in eine Kapitalgesellschaft unterliegt ebenfalls § 38 UGB. Aufgrund des weiten Unternehmensbegriffs des § 1 UGB und des Verzichts auf das Kriterium der Firmenfortführung fällt auch die Übertragung von nicht im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe unter § 38 UGB. Im Fall des Unternehmensübergangs kommt es zu einem ex lege Rechtsübergang der unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse des Veräußerers ohne weiteren Verfügungsakt. Dieser führt unmittelbar zum Parteiwechsel. Höchstpersönlichkeit ist dann nicht anzunehmen, wenn es für die Auftragsausführung nicht primär auf die persönliche Tätigkeit, sondern den Einsatz der Ressourcen des Unternehmens des Auftragnehmers ankommt. Sie ist bei der von einem berufsmäßigen Hausverwalter zu erbringenden Leistung im Regelfall nicht gegeben. Auf das zum Verwalter nach § 19 WEG 2002 begründete Rechtsverhältnis ist § 38 UGB anwendbar. Der Eigentümergemeinschaft als Vertragspartnerin des Verwaltungsvertrags steht somit das Widerspruchsrecht nach § 38 Abs 2 UGB zu.
- § 38 UGB
- WOBL-Slg 2020/143
- OGH, 31.07.2019, 5 Ob 69/19m
- Miet- und Wohnrecht
- § 19 WEG
- LGZ Wien, 64 R 57/18g
- BG Leopoldstadt, 51 C 239/15m
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €