Hilber, Klaus
Übergangs- sowie Veräußerungsgewinn - Höhe der auf Grund und Boden entfallenden stillen Reserven
eJournal-Artikel
- Originalsprache: Deutsch
- AFSBand 2017
- Bundesfinanzgericht, 3844 Wörter
- Seiten 86 -91
- https://doi.org/10.33196/afs201703008601
9,80 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download
§ 5 Abs 1 EStG 1988 aF (BGBl 1990/257) war grundsätzlich anzuwenden auf Steuerpflichtige, die im Firmenbuch protokolliert waren und gleichzeitig Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 23 EStG 1988 bezogen. Im Hinblick auf die vorausgesetzte Protokollierung im Firmenbuch ist ausschlaggebend, dass der „Gewerbetreibende“ als solcher bzw das Gewinnermittlungsobjekt (ua der Einzelunternehmer) unter zulässiger Firma im Firmenbuch eingetragen ist. Die Eintragung der Firma wird damit ausdrücklich dem im Firmenbuch betreffenden Gewerbetreibenden zugeordnet und nicht einem Unternehmen.
- Hilber, Klaus
- Steuerrecht
- AFS 2017, 86
- § 5 Abs 1 EStG
- BFG, 13.12.2016, RV/1100377/2013
Weitere Artikel aus diesem Heft
AFS
Verkehrsabsetzbetrag und Rückerstattung von Sozialversicherungs- und anderen Beiträgen
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Wegzugsbesteuerung - Nichtfestsetzungskonzept im Zusammenhang mit der Schweiz (EAS 3378)
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Übergangs- sowie Veräußerungsgewinn - Höhe der auf Grund und Boden entfallenden stillen Reserven
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Der gemeine Wert eines Baurechtes entspricht dem gemeinen Wert des (un-)bebauten Grundstückes
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Steuerpflicht aus der Tätigkeit als Bauverwalter
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Liegenschaft mit Gegenleistung (Schuldübernahme) – Verhältnisrechnung
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel
AFS
Ist der Ausschluss von Erledigungsentwürfen von der Akteneinsicht unbedingt?
Band 2017, Ausgabe 3, Juni 2017
eJournal-Artikel