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Hilber, Klaus

Übergangs- sowie Veräußerungsgewinn - Höhe der auf Grund und Boden entfallenden stillen Reserven

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§ 5 Abs 1 EStG 1988 aF (BGBl 1990/257) war grundsätzlich anzuwenden auf Steuerpflichtige, die im Firmenbuch protokolliert waren und gleichzeitig Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 23 EStG 1988 bezogen. Im Hinblick auf die vorausgesetzte Protokollierung im Firmenbuch ist ausschlaggebend, dass der „Gewerbetreibende“ als solcher bzw das Gewinnermittlungsobjekt (ua der Einzelunternehmer) unter zulässiger Firma im Firmenbuch eingetragen ist. Die Eintragung der Firma wird damit ausdrücklich dem im Firmenbuch betreffenden Gewerbetreibenden zugeordnet und nicht einem Unternehmen.

  • Hilber, Klaus
  • Steuerrecht
  • AFS 2017, 86
  • § 5 Abs 1 EStG
  • BFG, 13.12.2016, RV/1100377/2013

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