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Überlassene Arbeitskräfte – Arbeitnehmer im Betrieb des Beschäftigers

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Überlassene Arbeitnehmer sind auch Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebes. Auf eine Mindestdauer der Beschäftigung kommt es nicht an. Für ihre Eigenschaft als Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebes ist auch ohne Bedeutung, ob im Betrieb des Überlassers ein Betriebsrat besteht.

Überlassene Arbeitnehmer sind bei der Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder im Beschäftigerbetrieb zu berücksichtigen.

  • § 50 Arb VG
  • WBl-Slg 2021/6
  • OLG Graz, 23.04.2020, 6 Ra 82/19d-13
  • OGH, 29.09.2020, 9 ObA 65/20d
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 36 Abs 1 Arb VG
  • LG Leoben, 20.09.2019, 20 Cga 33/19a-9

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