


Überlegungen zum Ansatz einer wettbewerbsorientierten Auslegung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JRPBand 32
- Inhalt:
- Abhandlung
- Umfang:
- 10293 Wörter, Seiten 206-220
30,00 €
inkl MwSt




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Wettbewerb stellt ein Leitprinzip des öffentlichen Wirtschaftsrechts dar. Auch der VfGH greift im COFAG-Erkenntnis iZm der Abgrenzung ausgegliederter Tätigkeiten als Privatwirtschaftsverwaltung auf Wettbewerb zurück. Wettbewerbliche Ansätze vermögen insb im Zuge der teleologischen Auslegung bzw der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in die Rechtsauslegung einfließen. Nach einem Überblick über die wettbewerbliche Anknüpfung des VfGH im COFAG-Erkenntnis sowie grundlegenden Überlegungen zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise wird am Beispiel des Gewerbsmäßigkeitsbegriffs erörtert, ob und inwieweit einer wettbewerbsorientierten Auslegung im Zuge der wirtschaftlichen Betrachtungsweise Raum zukommen kann.
-
- Reiter, Lukas
-
- Auslegung, teleologische
- Vereine
- JRP 2024, 206
- Art 20 Abs 1 B-VG
- § 1 Abs 3 GewO
- Gewerbsmäßigkeit
- Privatwirtschaftsverwaltung
- COFAG
- § 1 Abs 2 GewO
- Wettbewerb
- § 1 Abs 6 GewO
- Ausgliederung
- Kartellrecht
- Selbständigkeit
- Betrachtungsweise, wirtschaftliche
- Gewinnerzielungsabsicht
- § 1 Abs 5 GewO
- § 1 Abs 4 GewO
- Gewerberecht
- § 20 KartG
- Rechtstheorie, -geschichte
- Regelmäßigkeit
Wettbewerb stellt ein Leitprinzip des öffentlichen Wirtschaftsrechts dar. Auch der VfGH greift im COFAG-Erkenntnis iZm der Abgrenzung ausgegliederter Tätigkeiten als Privatwirtschaftsverwaltung auf Wettbewerb zurück. Wettbewerbliche Ansätze vermögen insb im Zuge der teleologischen Auslegung bzw der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in die Rechtsauslegung einfließen. Nach einem Überblick über die wettbewerbliche Anknüpfung des VfGH im COFAG-Erkenntnis sowie grundlegenden Überlegungen zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise wird am Beispiel des Gewerbsmäßigkeitsbegriffs erörtert, ob und inwieweit einer wettbewerbsorientierten Auslegung im Zuge der wirtschaftlichen Betrachtungsweise Raum zukommen kann.
- Reiter, Lukas
- Auslegung, teleologische
- Vereine
- JRP 2024, 206
- Art 20 Abs 1 B-VG
- § 1 Abs 3 GewO
- Gewerbsmäßigkeit
- Privatwirtschaftsverwaltung
- COFAG
- § 1 Abs 2 GewO
- Wettbewerb
- § 1 Abs 6 GewO
- Ausgliederung
- Kartellrecht
- Selbständigkeit
- Betrachtungsweise, wirtschaftliche
- Gewinnerzielungsabsicht
- § 1 Abs 5 GewO
- § 1 Abs 4 GewO
- Gewerberecht
- § 20 KartG
- Rechtstheorie, -geschichte
- Regelmäßigkeit