


Übermittlung des Formblatts zur Unterrichtung der verurteilten Person
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JSTBand 2016
- Inhalt:
- Judikatur
- Umfang:
- 2160 Wörter, Seiten 549-552
20,00 €
inkl MwSt




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Nach den Ausnahmen des § 41j EU-JZG gelten insb die Verfahrensbestimmungen in § 41a Abs 1 Z 3 und Abs 2 bis 8 EU-JZG für den Fall der Prüfung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gegen einen österreichischen Staatsbürger nicht. Daraus folgt, dass nach dem Gesetzeswortlaut die in § 41a Abs 1 Z 4 EU-JZG normierte Übermittlung des Formblatts zur Unterrichtung der verurteilten Person nicht von der Ausnahmebestimmung umfasst ist.
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- Zeder, Fritz
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- JST-Slg 2016/61
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OLG Graz, 28.07.2016, 9 Bs 12/16g
- § 41j EU-JZG
Nach den Ausnahmen des § 41j EU-JZG gelten insb die Verfahrensbestimmungen in § 41a Abs 1 Z 3 und Abs 2 bis 8 EU-JZG für den Fall der Prüfung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe gegen einen österreichischen Staatsbürger nicht. Daraus folgt, dass nach dem Gesetzeswortlaut die in § 41a Abs 1 Z 4 EU-JZG normierte Übermittlung des Formblatts zur Unterrichtung der verurteilten Person nicht von der Ausnahmebestimmung umfasst ist.
- Zeder, Fritz
- JST-Slg 2016/61
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- OLG Graz, 28.07.2016, 9 Bs 12/16g
- § 41j EU-JZG