


Überprüfung der Absonderung aufgrund von Affenpocken gemäß § 7a Abs 6 EpiG bezüglich des Fortbestandes der ursprünglich rechtfertigenden Gründe
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- ZVGBand 9
- Inhalt:
- Materienrecht
- Umfang:
- 1455 Wörter, Seiten 444-446
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Gemäß § 7a Abs 6 EpiG wird über das Vorliegen der für die Absonderung maßgeblichen Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung der Absonderung ausschließlich zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt abgesprochen. Über vor oder nach der Entscheidung liegende Zeiträume wird hier nicht abgesprochen.
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- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 7a Abs 6 EpiG
- VwG Wien, 27.07.2022, VGW-109/007/9000/2022
- § 7 EpiG
- ZVG-Slg 2022/90
- Verwaltungsverfahrensrecht
Gemäß § 7a Abs 6 EpiG wird über das Vorliegen der für die Absonderung maßgeblichen Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung der Absonderung ausschließlich zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt abgesprochen. Über vor oder nach der Entscheidung liegende Zeiträume wird hier nicht abgesprochen.
- Art 133 Abs 4 B-VG
- § 7a Abs 6 EpiG
- VwG Wien, 27.07.2022, VGW-109/007/9000/2022
- § 7 EpiG
- ZVG-Slg 2022/90
- Verwaltungsverfahrensrecht